Offene Aufträge in einer Gesamthöhe von Fr. 769'203.00 sind unbelegt geblieben. Die Beklagte legte lediglich Bestätigungen für solche in Höhe von Fr. 489'184.07 auf (BB 19). Bei den Aufträgen AU-aaaa-bbbb und AU-cccc- dddd von D._____ vom 4. April 2022 über je Fr. 70'000.00 handelt es sich offenbar um alte, bereits bezahlten Aufträge, führt die Beklagte diese doch in ihrer Auftragsliste 2023 nicht mehr auf. Ob die bis auf die Auftragsnummer identischen Aufträge zwei unterschiedliche darstellen, sei dahingestellt (BB 17 und BB 19).