noch, dass Fr. 68'000.00 bereits bezahlt wurden (vgl. E. 2.3.1 hiervor). Der E-Mail der I._____ AG vom 1. Juni 2023 lässt sich entnehmen, dass die Beklagte ihr die erste Zahlung von Fr. 6'028.55 bestätigte. Den Restausstand von Fr. 29'423.35 sollte sie in Raten von Fr. 5'000.00 bezahlen, erstmals per 1. Juli 2023. Bei Einhaltung der Fristen sicherte die Gläubigerin der Beklagten zu, die Betreibung nicht weiterzuverfolgen (BB 13). Zahlungsbelege für die erste Zahlung von Fr. 6'028.55, deren Eingang nicht von der I._____ AG, sondern der Beklagten bestätigt wurde, sowie für die Zahlung der ersten Rate, legte die Beklagte nicht auf.