C._____ habe die Geschäftsleitung der Beklagten im Dezember 2021 übernommen. Damals hätten die Zahlen in der Buchhaltung nicht mit der Wirklichkeit übereingestimmt. Er habe Altlasten sanieren und gleichzeitig den Geschäftsalltag weiterführen müssen. Wichtige Sanierungsmassnahmen hätten umgesetzt werden können, diese hätten jedoch noch nicht vollends gegriffen. Um die Sanierung zu beschleunigen, verzichte C._____ auf monatlich Fr. 5'000.00 von seinem Lohn. Durch die zukünftige Auftragslage werde die Beklagte in den nächsten Monaten auf gesunden Beinen stehen. Ihre Bilanz per 30. Juni 2023 weise einen Verlust von Fr. 3'307.00 auf. Sie -7-