2.2. Der Konkursentscheid wurde der Beklagten am 3. Juli 2023 zugestellt (act. 18). Die zehntägige Rechtsmittelfrist lief damit am 13. Juli 2023 ab (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 1 ZPO), weshalb die Konkursforderung bis zu diesem Tag getilgt sein musste (vgl. E. 2.1 hiervor). C._____, der einzige Gesellschafter und Geschäftsführer der Beklagten, hat die Schuld inkl. Zinsen und Kosten von Fr. 60'086.75 am 10. Juli 2023, mithin während der Beschwerdefrist, von seinem Privatkonto vollständig getilgt. Dies ergibt sich aus dem mit Beschwerde ins Recht gelegten Zahlungsbeleg vom 10. Juli 2023 (Beschwerdebeilage [BB] 6) sowie dem Kontoauszug der Klägerin vom 11. Juli 2023 (BB 7).