1. 1.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 27. April 2023 beim Präsidium des Bezirksgerichts Baden das Begehren, es sei über die Beklagte gestützt auf Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG der Konkurs zu eröffnen. 1.2. Die Beklagte liess sich diesbezüglich nicht vernehmen. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 23. Juni 2023 wie folgt: " 1. Über B. GmbH_____, […] wird mit Wirkung ab Freitag, 23. Juni 2023, 12:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.