Im Weiteren sind die vom Gesuchsteller für das Verfahren betreffend die unentgeltliche Rechtspflege und den Prozesskostenvorschuss (SF.2022.61) geltend gemachten Anwaltskosten im Umfang von Fr. 500.00 zu berücksichtigen, so dass sich die Prozesskosten mutmasslich auf insgesamt Fr. 7'912.50 belaufen. Im Verhältnis zum ermittelten Überschuss (Fr. 3'729.00 pro Jahr) weist der Gesuchsteller ein Manko von gesamthaft Fr. 454.50 auf, womit er nicht in der Lage ist, die Prozesskosten in zwei Jahren vollständig abzubezahlen.