Soweit sich aus der aktenkundigen Teilvereinbarung vom 10. August 2023 ergibt, sind im Scheidungsverfahren einzig noch die Kinderunterhaltsbeiträge strittig, wobei es sich auch im Übrigen um einen durchschnittlichen Fall handelt und damit von geschätzten Anwaltskosten in Höhe von Fr. 4'500.00 auszugehen ist. Einer zusätzlichen Rechtsschrift oder Verhandlung wäre aufgrund der eingeschränkten Thematik (Kinderunterhaltsbeiträge) und dem damit verbundenen geringeren Aufwand mit einem Zuschlag von höchstens je 10% Rechnung zu tragen (§ 6 Abs. 3 AnwT [5-30%]), womit die geschätzten Anwaltskosten für das Scheidungsverfahren auf Fr. 6'012.50 (inkl. Auslagen von 3% [Fr. 162.00] und MWST von