3.3. Laut dem Schreiben des Zivilgerichts des Obergerichts des Kantons Aargau an die geschäftsführenden Präsidentinnen und Präsidenten der Bezirksgerichte vom 12. Dezember 2022 ist bei durchschnittlichen Ehescheidungsverfahren von einer Grundentschädigung von Fr. 4'500.00 auszugehen. Soweit sich aus der aktenkundigen Teilvereinbarung vom 10. August 2023 ergibt, sind im Scheidungsverfahren einzig noch die Kinderunterhaltsbeiträge strittig, wobei es sich auch im Übrigen um einen durchschnittlichen Fall handelt und damit von geschätzten Anwaltskosten in Höhe von Fr. 4'500.00 auszugehen ist.