Nachdem die vorinstanzliche Bedarfsberechnung wie auch die Festsetzung des Einkommens im Weiteren nicht beanstandet wird und zutreffend erscheint, ist von einem Grundbedarf von Fr. 4'852.55 (Grundbetrag zzgl. Zuschlag [Fr. 1'500.00], Wohnkosten [Fr. 1'500.00], Krankenkassenprämien [Fr. 414.55], Fahrtkosten [Fr. 238.00], Auswärtige Verpflegung [Fr. 200.00], Unterhaltszahlungen [Fr. 1'000.00]) auszugehen, womit der Gesuchsteller über einen monatlichen Überschuss von Fr. 310.75 (Fr. 5'163.30 [Nettoeinkommen] abzgl. Fr. 4'852.55 [Grundbedarf]) verfügt.