Für ein erstinstanzliches Scheidungsverfahren mit einem zweiten Schriftenwechsel und einer Hauptverhandlung sei mit Anwaltskosten von insgesamt Fr. 8'000.00 zu rechnen. Hinzu kämen Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 1'100.00. Zudem sei für das SF-Verfahren mit Anwaltskosten von Fr. 500.00 und mit Gerichtskosten von Fr. 300.00 zu rechnen, was total Fr. 9'900.00 ausmache. -6-