Es sei überspitzt formalistisch und damit willkürlich, vom Gesuchsteller Zahlungsbelege betreffend die Steuern zu verlangen, zumal er seine definitive Steuerveranlagung 2021 ins Recht gelegt habe. Im aargauischen Gesuchsformular um unentgeltliche Rechtspflege werde lediglich die Bestätigung der Steuerbehörde oder die letzte detaillierte Steuerveranlagungsverfügung sowie die letzte Steuererklärung verlangt. Diese Belege habe der Gesuchsteller eingereicht und er sei somit seiner Beweispflicht nachgekommen.