Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt)." In prozessualer Hinsicht beantragte der Gesuchsteller zudem die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren. 3.2. Die Vorinstanz verzichtete mit Eingabe vom 15. November 2023 auf eine Vernehmlassung. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO).