1. 1.1. A._____ (Gesuchsteller) stellte mit Gesuch vom 5. August 2022 beim Präsidium des Bezirksgerichts Lenzburg betreffend das von ihm am 5. August 2022 anhängig gemachten Ehescheidungsverfahren (OF.2022.91) folgende Anträge: " 1. Es sei die Gesuchgegnerin zu verpflichten, dem Gesuchsteller für das vorliegende Verfahren einen Prozesskostenvorschuss von CHF 3'000.00 und für das heute anhängig gemachte Scheidungsverfahren einen Prozesskostenvorschuss von 6'400.00 zu bezahlen.