Die Klägerin erklärte sich bereit, auf ein Bauhandwerkerpfandrecht zu verzichten und einen auf der Liegenschaft lastenden Inhaberschuldbrief zu übergeben sowie die Löschung der Gläubigerrechte beim Grundbuch zu verlangen. Hierfür war sie nur bereit, wenn im Zusammenhang mit vier Baustellen mit der D._____ AG eine Vereinbarung betreffend Sicherstellung und Rückzahlung getroffen wird. Hinsichtlich Baustelle "S. _____" anerkannte die D._____ AG, der Klägerin per 31. März 2023 Fr. 821'779.55 (inkl. 5 % Zins seit 3. November 2018) zu schulden. Die Vertragsparteien stellten fest, dass die Forderung aus der Baustelle "S. __