Dem Vertrag zwischen der Klägerin und der D._____ AG vom 30. März 2023 lässt sich entnehmen, dass sie seit Jahren Geschäftsbeziehungen pflegen, wobei die Klägerin der D._____ AG diverse Darlehen gewährte oder offene Forderungen stundete. Die D._____ AG hat ein Zahlungsversprechen erhalten, welches ihr ermöglicht, den "S. _____" zu übernehmen und verschiedenen Gläubigern, darunter auch der Klägerin, grössere Beträge zu bezahlen. Die Klägerin erklärte sich bereit, auf ein Bauhandwerkerpfandrecht zu verzichten und einen auf der Liegenschaft lastenden Inhaberschuldbrief zu übergeben sowie die Löschung der Gläubigerrechte beim Grundbuch zu verlangen.