Dieser habe ihr den Werklohn nicht bezahlen können, weshalb die Klägerin zur Sicherstellung ihrer Subunternehmerforderungen gegen die D._____ AG ein Bauhandwerkerpfandrecht auf dem Grundstück habe eintragen lassen. Im Rahmen des entsprechenden Entscheids sei ihr eine Parteientschädigung zugesprochen und verfügt worden, dass die Gerichtskosten durch den Beklagten direkt zu ersetzen seien. Die Summe entspreche der ursprünglichen Konkursforderung. Der Beklagte habe der D._____ AG das Grundstück verkauft. Im Rahmen des Kaufvertrags sei das Zahlungsversprechen der E._____ vom 28. März 2023 erstellt worden. Die Klägerin habe im Auftrag der D._____ AG Fr. 755'000.00 von der E.___