sen können, dass einzig Urkundenbeweise zulässig seien. Sie habe deshalb auch darauf verzichtet, sich von ihrem Rechtsvertreter an der Verhandlung vertreten zu lassen. Der 87-jährige Verwaltungsratspräsident habe aufgrund der Akustik im Saal Mühe gehabt, der Verhandlung zu folgen. Zudem sei versäumt worden, den Zeugen zur Wahrheit zu ermahnen und auf die Folgen eines falschen Zeugnisses hinzuweisen. Im Übrigen dürfe der Zeuge nicht bei der ganzen Verhandlung dabei sein, damit seine Aussagen unbeeinflusst blieben. Ferner sei C._____ nicht dazu befragt worden, ob er persönliche Beziehungen zu den Parteien hege oder andere Umstände gegen seine Glaubwürdigkeit vorlägen.