"Es sei über den B. _____der Konkurs zu eröffnen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST zulasten des Gesuchsgegners." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 21. August 2023 stellte der Beklagte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (letztere zuzüglich Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdeführerin." Das Obergericht zieht in Erwägung: