Gegenstand Konkurseröffnung nach ordentlicher Betreibung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts R._____ vom 18. Mai 2022 für eine Forderung von Fr. 61'385.00 nebst 5 % Zins seit 15. Februar 2022. 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 25. Mai 2022 zugestellten Zahlungsbefehl am 30. Mai 2022 Rechtsvorschlag.