"1. Der Gesuchstellerin [= Klägerin] wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom tt.mm.jjjj) für den Betrag von Fr. 58'000.00 nebst Zins zu 5% seit 08.11.2022 und für den Betrag von Fr. 1'900.00 nebst Zins zu 5% seit 03.11.2021 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Spruchgebühr von Fr. 500.00 ist vom Gesuchsgegner [= Beklagten] zu tragen.