Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom tt.mm.jjjj) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom tt.mm.jjjj für eine Forderung von Fr. 58'000.00 nebst Zins zu 5% seit 26. Oktober 2022 sowie eine Forderung von Fr. 1'900.00 nebst Zins zu 5% seit 2. November 2021. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 7. November 2022 zugestellten Zahlungsbefehl am 15. November 2022 Rechtsvorschlag.