1. In Gutheissung der Berufung des Beklagten werden die Dispositiv-Ziffern 1 und 2 des Entscheids des Bezirksgerichts Q._____, Präsidium des Familiengerichts, vom 16. Juni 2023 aufgehoben und stattdessen durch folgende Bestimmungen ersetzt: 1. Die E._____ AG, R._____, wird unter Hinweis auf die Doppelzahlungspflicht und unter Androhung der Ungehorsamstrafe nach Art. 292 -6- StGB dazu verpflichtet, der Gesuchstellerin vom Einkommen des Beklagten CHF 7'750.00 pro Monat auf das Konto Nr. [...] der F._____ AG, lautend auf die Gesuchstellerin, zu überwiesen.