" 1. Es sei Ziffer 1 des Entscheids der Vorinstanz aufzuheben und dahingehend neu zu formulieren, als dass lediglich die E._____ AG, R._____, unter Hinweis auf die Doppelzahlungspflicht und unter Androhung der Ungehorsamstrafe nach Art. 292 StGB dazu verpflichtet wird, der Gesuchstellerin vom Einkommen des Beklagten CHF 7'750.00 pro Monat auf das Konto Nr. [...] der F._____ AG, lautend auf die Gesuchstellerin, zu überweisen. 2. Es seien die Ziffern 2.1. und 2.2. des Entscheids der Vorinstanz ersatzlos aufzuheben.