Berechnung (Berufung, S. 21 f.) – ohne Weiteres in der Lage, der Beklagten unter Wahrung (sogar) seines familienrechtlichen Existenzminimums in Höhe von (rund) Fr. 3'740.00 (Grundbetrag Fr. 1'200.00, Wohnkosten Fr. 1'500.00, Krankenkasse 360.20, Berufsauslagen Fr. 205.00, Steuern Fr. 375.00, Kommunikations- und Versicherungspauschale Fr. 100.00) die Kinderalimente von insgesamt Fr. 1'000.00 gemäss Präliminarentscheid vom 8. April 2021 zu bezahlen. Ihm verbleibt sogar noch ein Überschuss von monatlich Fr. 220.00.