Der Kläger hält diese Berechnung für falsch. Der schnellste Arbeitsweg über die Autobahn sei 34 km (27 Minuten). Sein Opel XY koste neu Fr. 25'390.00 und es sei mit einer Kilometerentschädigung von Fr. 0.70 zu rechnen. Damit ergäben sich monatliche Arbeitswegkosten von Fr. 912.00 (46 x 5 x 2 x 34 km x Fr. 0.70 / 12) (Berufung, S. 19). Die Beklagte bringt vor, der Kläger erhalte Spesen; es sei eine Erkundigung beim Arbeitgeber einzuholen. Die Bestätigung, wonach der Kläger sein Privatauto benötige, genüge nicht. Er könne mit dem ÖV für Fr. 205.00 pro Monat zur Arbeit fahren. Für Geschäftsfahrten stünden Geschäftsfahrzeuge bereit.