5.2. Der Kläger hält in seiner Berufung (S. 17 ff.) eventuell an der Aufhebung seiner Unterhaltspflicht für die Kinder per 23. Dezember 2022 fest. Er sei (entgegen der Vorinstanz) nicht in der Lage, Kinderalimente von monatlich Fr. 1'000.00 zu bezahlen. Dies ist nachfolgend zu prüfen.