Die Beklagte sei dazu nur bereit gewesen, wenn er Kinderunterhalt von je Fr. 500.00 bezahle, obwohl schon an der Verhandlung vom 30. März 2021 klar gewesen sei, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse eine solche Unterhaltszahlung gar nicht zuliessen. Damit die Verhandlung nicht ergebnislos geendet habe und in der Hoffnung, dass die Beklagte es ernst meine, habe er den Unterhaltsforderungen nachgegeben. Er habe jedoch festgehalten, dass die Zahlungen nur für die Dauer des Mediations- bzw. des vorsorglichen Massnahmeverfahrens gelten. Diese Bedingung sei in die Vereinbarung eingeflossen.