Er habe mit jenem Verfahren auf die Normalisierung seines Kontakts und seiner Beziehung zu seinen Kindern abgezielt, weshalb an der Verhandlung vom 30. März 2021 vorgeschlagen worden sei, mit Hilfe einer Mediatorin ein konkretes, schrittweise auszubauendes Besuchsrecht zu erarbeiten. Die Beklagte sei dazu nur bereit gewesen, wenn er Kinderunterhalt von je Fr. 500.00 bezahle, obwohl schon an der Verhandlung vom 30. März 2021 klar gewesen sei, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse eine solche Unterhaltszahlung gar nicht zuliessen.