4.2. An der Verhandlung vom 4. April 2023 vor dem Gerichtspräsidium Q._____ – zusammen mit den Verfahren OF.2020.81 (Scheidungsverfahren) und SF.2022.10 (Prozesskostenvorschuss) – wurden diverse Zeugen befragt. In ihrer mündlich erstatteten Klageantwort beantragte die Beklagte die kostenfällige Klageabweisung. Nach Erstattung einer Replik durch den Kläger wurden die Parteien befragt. Vergleichsbemühungen scheiterten. 4.3. Mit Entscheid vom 19. Juni 2023 erkannte das Bezirksgericht Q._____, Präsidium des Familiengerichts: "1. Das Gesuch des Gesuchstellers vom 23. Dezember 2023 wird vollumfänglich abgewiesen. 2. [Bewilligung URP]