2. Die Parteien einigten sich am 30. März 2021 vor dem Gerichtspräsidium Q._____ im vorsorgliche Massnahmenverfahren SF.2020.42 über die Regelung der Trennungsfolgen. Am 8. April 2021 erging folgender Entscheid: "1. Es wird festgestellt, dass die Parteien zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes berechtigt sind und seit dem 13. Oktober 2018 getrennt leben. 1. Die Kinder C._____ […] und D._____ […] werden unter die Obhut der Mutter gestellt. 2. Der Vater verbringt während der Dauer der Mediation mit den Kindern mindestens zwei Mal pro Woche einige Stunden. Die Mutter motiviert die Kinder zu diesen Kurzbesuchen.