Die Beklagten machen demgegenüber geltend, die Schlussrechnung sei bereits am 21. November 2022 ausgestellt worden (E. 2.2 hiervor; act. 46). Die Rechnung vom 21. November 2022 (Beilage zum ursprünglichen Gesuch) betrifft allerdings nur die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Einbau einer Wasserzisterne über den Betrag von Fr. 25'629.35 (Beilage zum ursprünglichen Gesuch; Beilage 8 zum ergänzten Gesuch). Am 26. Februar 2023 wurde eine zweite Schlussrechnung für die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Einbau einer Wasserzisterne über den Betrag von Fr. 25'629.35 (Beilage 6 zum ergänzten Gesuch) ausgestellt. Gleichentags wurde eine Schlussrechnung für den Umbau des Wintergartens über den