Abgesehen davon handelt es ich bei den Arbeiten auch nicht (teilweise) "offenkundig" um Mängelbeseitigungsarbeiten (Berufung, S. 8). Der Ersatz des Silikons (act. 45) soll gemäss Rechnung Nr. 23018029 (Beilage 7 zum ergänzten Gesuch) deshalb erfolgt sein, weil die Farbe Braun, die "mit dem Kunden abgesprochen" gewesen sein soll, nicht gefallen habe, weshalb Silikon in der Farbe Anthrazit verarbeitet wurde. Es kann sich somit genauso gut um einen neuen Werkvertrag gehandelt haben.