1. Die Verfügung des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 19.04.2023 wird aufgehoben und das Grundbuchamt des Bezirks T._____ angewiesen, das auf dem Grundstück der Gesuchsgegner 1 und 2, Grundbuch S._____, Grundstück-Nr. […], Plan-Nr. […], E-GRID CH […], zugunsten des Gesuchstellers vorläufig eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht mit einer Pfandsumme von je CHF 13'650.15, total CHF 27'300.30, nebst Zins zu 5 % seit 10.03.2023 zu löschen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten des Gesuchstellers.