3. Über die Tragung der Entscheidgebühr von Fr. 1'350.00 und über die Zusprechung von Parteikosten wird entweder im Urteil des Hauptprozesses (ordentliche Klage auf definitive Eintragung), in einem Vergleich der -4- Parteien oder in einem separaten Kostenentscheid zu diesem Verfahren entschieden." 2. Gegen diesen ihnen am 28. Juni 2023 zugestellten Entscheid erhoben die Beklagten am 10. Juli 2023 fristgerecht Berufung beim Obergericht des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: