Der Gesuchsteller hat sich umgehend beim Grundbuchamt zu melden, um die gemäss Grundbuchverordnung nötigen Anmeldungsbelege einzureichen ([…]). 2. Zur Anhebung der Klage auf definitiven Eintrag des obigen Pfandrechts wird dem Gesuchsteller Frist bis 20.10.2023 angesetzt. Wird die Frist nicht genutzt, erfolgt die Löschung der Eintragung. Die Fristwahrung ist dem Gerichtspräsidium sofort zur Kenntnis zu bringen.