Mit Stellungnahme vom 5. Juni 2023 beantragten die Beklagten, die Verfügung vom 19. April 2023 sei aufzuheben und das Grundbuchamt des Bezirks T._____ sei anzuweisen, das vorläufig eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht zu löschen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers. Mit Entscheid vom 20. Juni 2023 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten: