3. Dem Gesuchsteller/Kläger sei eine angemessene Frist anzusetzen, um Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts / der Bauhandwerkerpfandrechte gemäss Ziffer 1 hiervor zulasten des Grundstückes der Beklagten einzureichen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten." -3- Am 19. April 2023 verfügte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten: