Nachdem die Einkommens- und Bedarfsberechnung durch die Gesuchsgegnerin im Übrigen nicht beanstandet wurde und sich diese als zutreffend erweist, resultiert aus der Gegenüberstellung der Einkünfte von Fr. 3'701.00 und des Bedarfs von Fr. 3'183.30 (Fr. 3'173.55 + Bundessteuer von Fr. 9.75 [= Fr. 117.00/12]) für das hier massgebliche Jahr 2022 -6-