1. B. (fortan: Gesuchsgegnerin) wurde im Verfahren OF.2011.89 die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, wobei ihr mit Entscheid vom 7. Januar 2013 die Gerichts- und Anwaltskosten im Umfang von Fr. 6'598.10 gestundet wurden. 2. 2.1. Die Zentrale Inkassostelle der Gerichte des Kantons Aargau ersuchte beim Bezirksgericht Kulm mit Eingabe vom 28. Juli 2022 um Einleitung eines Nachzahlungsverfahrens für den Betrag von Fr. 6'598.10.