2.2. Die Konkurseröffnung erfolgte am 3. Juli 2023 um 14:00 Uhr. Der Beklagte wurde (unbestrittenermassen) ordnungsgemäss zur Konkursverhandlung vorgeladen (act. 10 ff.). Der Beklagte reicht mit Beschwerde das Dokument "QR-Rechnung" der Credit Suisse ein, welchem ein Zahlungsauftrag an die Klägerin über Fr. 2'695.05 zu entnehmen ist. Als "Ausführungsdatum" ist der 3. Juli 2023 vermerkt. Die Konkursforderung (inkl. Zinsen, Betreibungskosten und Gerichtsgebühr) belief sich auf Fr. 2'724.65 (act. 10), womit der Beklagte die vollständige Tilgung der Konkursforderung von vornherein nicht nachgewiesen hat.