3. 3.1. Der Beklagte erhob gegen diesen ihm am 5. Juli 2023 zugestellten Entscheid mit Eingabe vom 10. Juli 2023 (Postaufgabe) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und beantragte sinngemäss, das Konkurserkenntnis sei aufzuheben. 3.2. Die Klägerin erstattete innert angesetzter Frist keine Beschwerdeantwort. Das Obergericht zieht in Erwägung: