2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 30. Mai 2023 beim Bezirksgericht Bremgarten das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 24. März 2023 dem Beklagten gleichentags zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hat. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 3. Juli 2023 wie folgt: " 1. Über A._____, geboren am tt.mm.jjjj, von [Land], [Adresse], Inhaber des Einzelunternehmens [Firma], A._____, wird mit Wirkung ab 3. Juli 2023, 14:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.