5. 5.1. Mit Berufung vom 10. Juli 2023 beantragt der Beklagte die Aufhebung der der Klägerin erteilten Erlaubnis, die Liegenschaft [...], R._____, (vormals gemeinsam bewohne eheliche Liegenschaft) zu verkaufen. Zur Begründung bringt er vor, die Ausführungen der Vorinstanz seien "komplett falsch". Es gebe viele andere Möglichkeiten, wie die Liegenschaft weiterhin durch Mitglieder der Familie [...] (Vater, Mutter, Sohn) benutzt werden könne. Eine "juristische Neustrukturierung der Besitzverhältnisse" sei erst durch Ablauf der E._____Festhypothek am 1. Dezember 2024 notwendig. Es sei bestritten, dass ein Notverkauf der Liegenschaft angezeigt sei.