15. März 2023 ein Honorar von USD 6'000.00; 2. Mai 2023 ein Honorar von USD 10'000.00]). Das heisse, der Beklagte habe mindestens im Zeitraum von 28. Juni 2022 bis 2. Mai 2023 (rund 10 Monate) Einkommen von über USD 3'000.00 pro Monat verheimlicht. In der Folge habe der Rechtsvertreter der Klägerin eine superprovisorische Sperrung des Honorarkontos des Beklagten verlangt. Die Vorinstanz habe das Begehren abgewiesen mit der Begründung, es sei nicht ersichtlich, was durch die Sperrung des Kontos des Beklagten erreicht werden solle. Die Pflicht der Bank zur Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen sei von einer allfälligen Kontoauflösung unberührt.