" Ziffer 2 (Verkaufserlaubnis der Liegenschaft [...] R._____) des Entscheides SF.2022.68 des BG Bremgarten sei aufzuheben. Der Ehefrau sei der Verkauf der Liegenschaft für die Dauer des Scheidungsverfahrens zu untersagen. Dieser Beschwerde (recte: Berufung) sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. " 3.3. Mit Berufungsantwort vom 18. Juli 2023 beantragte die Klägerin die kostenfällige Abweisung der Berufung des Beklagten. 3.4. Mit Berufungsantwort vom 24. Juli 2023 beantragte der Beklagte die kostenfällige Abweisung der Berufung der Klägerin. Das Obergericht zieht in Erwägung: