2.6. Mit (berichtigtem) Entscheid vom 5. April 2023 erkannte das Präsidium des Familiengerichts Bremgarten: " 1. Der Antrag auf Aufhebung der Unterhaltspflichten gemäss Entscheid des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 28.01.2021 (SF.2020.68) wird abgewiesen. 2. Der Gesuchstellerin wird gestützt auf Art. 169 Abs. 2 ZGB die Erlaubnis erteilt, die in ihrem Alleineigentum stehende Liegenschaft [...] in R._____ (vormals gemeinsam bewohnte eheliche Liegenschaft) zu verkaufen.