Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen während der Dauer des Ehescheidungsverfahrens / Abänderung Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien sind Eltern des Kindes C._____, geboren am tt.mm. 2011. Sie leben seit dem 20. September 2020 getrennt. Mit Eheschutzentscheid des Präsidiums des Familiengerichts Bremgarten vom 28. Januar 2021 wurde die Klägerin nebst anderem verpflichtet, dem Beklagten ab 1. Oktober 2021 monatlich vorschüssig einen persönlichen Unterhaltsbeitrag von Fr. 3'000.00 zu bezahlen (Disp. Ziff. 4.3).