Auch hier sei das Missverhältnis offensichtlich. Für ein standardisiertes Verfahren ohne viel Aufwand würden Fr. 1'000.00 verlangt, für ein begründetes Urteil, welches doch ein wenig Arbeit gebe, verlange man mit Fr. 335.00 einen Drittel der Gerichtsgebühr für das nicht begründete Urteil. Die Vorinstanz habe selber ausgeführt, dass die Gebühr streitwertunabhängig sei, wobei der gesetzlich festgelegte Rahmen nach Ansicht der Vorinstanz Fr. 300.00 bis Fr. 2'500.00 betrage. Aus diesem Grund und angesichts des minimen Aufwandes, den die Vorinstanz mit diesem Verfahren habe, erscheine eine Gerichtsgebühr von Fr. 300.00 bis Fr. 500.00 durchaus angemessen zu sein.