2.2. Der Kläger macht mit Beschwerde geltend, dass das Lesen seines Gesuchs und der Beilagen einen Zeitaufwand von 10 bis 15 Minuten verursacht habe. Wenn man den damit verbundenen administrativen Aufwand hinzuzähle, könne man grosszügig von einem Zeitaufwand für den Gerichtspräsidenten und das Kanzleipersonal von einer Stunde ausgehen. Die Gerichte im Kanton Aargau würden bei Anwaltshonoraren nach Zeitaufwand in der Regel einen Stundenansatz von Fr. 200.00 bis Fr. 250.00 akzeptieren. Eine staatliche Gebühr dürfe keine Steuer sein. Die -5-