" 1. Es wird festgestellt, dass die B._____ AG verpflichtet ist, den Gesuchsteller gemäss Art. 7 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 21. Juni 2019 des Obligationenrechts (OR) als Namenaktionär ins Aktienbuch der B._____ AG (CHE-XXX.XXX.XXX), [Adresse], einzutragen. Davon betroffen sind folgende Aktienzertifikate: